In den Wohnhäusern der Behindertenintegration sind Personen mit unterschiedlichem Betreuungsaufwand in Ein- und Zweibettzimmern untergebracht.

1. Gruppe:

11 Personen mit besonderen Bedürfnissen, die durchgehend betreut werden müssen und erhöhten Pflegeaufwand haben

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 2. Gruppe:

12 Personen die bereits einige Aufgaben selbständig übernehmen können und diesbezüglich weiter gefördert werden.

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3. Gruppe:

Teilbetreutes Wohnen ohne Nachbetreuung, wobei hier schon ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung nötig ist.

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