In den Wohnhäusern der Behindertenintegration sind Personen mit unterschiedlichem Betreuungsaufwand in Ein- und Zweibettzimmern untergebracht.
11 Personen mit besonderen Bedürfnissen, die durchgehend betreut werden müssen und erhöhten Pflegeaufwand haben
12 Personen die bereits einige Aufgaben selbständig übernehmen können und diesbezüglich weiter gefördert werden.
Teilbetreutes Wohnen ohne Nachbetreuung, wobei hier schon ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung nötig ist.